ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN AGB
Reiseveranstalter:
A-Frame Surf-Yogacamp SL
Arne Michaelsen und Katrin Rose-Michaelsen
CIF: B72105687
VAT: ESB72105687
Pago El Palmar, Calle Torre Nueva, La Punta
11159 El Palmar, Vejer de la Frontera, Cadiz, Espana
Postadresse:
Apartado de Correos No.72
11150 Vejer de la Frontera
Cadiz
Espana
Ort des Surfcamps:
a-frame surf-yogacamp S.L.
Avenida de la Playa, 269,
11159 El Palmar, Cádiz, Spanien
1. Abschluß eines Vertrages
Mit der Anmeldung bietet der Teilnehmer (Anmelder) a-frame surf-yogacamp S.L.(Veranstalter), im weiteren
AFSC (a-frame surfcamp) benannt, den Abschluß eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich oder elektronisch (E-mail) vorgenommen werden. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mitaufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. Der Vertrag kommt mit der Bestätigung durch AFSC zustande. Die Bestätigung bedarf keiner bestimmten Form und kann als E-mail erfolgen. Sofort nach Bestätigung durch die Leistungsträger gegenüber AFSC wird AFSC dem Anmelder die Reisebestätigung aushändigen, zusenden oder anderweitig mitteilen. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot von AFSC vor. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn der Reisende innerhalb von 10 Tagen die Annahme erklärt. Dieses kann sich von den im Internet veröffentlichen Angaben unterscheiden. Es gelten dann die in der Reisebestätigung vereinbarten Leistungen.
2. Zahlungsmodalitäten
Mit Eingang der Anmeldung ist eine Anzahlung in der Hälfte des Gesamtreosebetrages bis spätestens 5 Tage nach
Eingang der Anmeldebestätigung durch AFSC beim Anmelder zu überweisen. Erfolgt keine Überweisung auf das oben angegebene Konto innerhalb von 5 Tagen, wird die Anmeldung hinfällig und bei AFSC storniert. Der Anspruch auf Teilnahme entsteht erst nach Geldeingang. Im Folgenden erhält der Anmelder dann die Teilnahmebestätigung, Anreisebeschreibung sowie Hinweise zur Vorbereitung und zur Urlaubsausrüstung. Nach Eingang einer der Anzahlung wird die
Buchung bestätigt. Der Der Restbetrag wird vor Ort in bar bezahlt. Die
Anmeldebestätigung wird jedem Teilnehmer unverzüglich nach Eingang der Anzahlung zugesandt, frühestens jedoch vier Wochen vor Reisebeginn.
Bankverbindung:
Name Kontoinhaber:
IBAN
BIC/SWIFT:
Name der Bank
Adresse der Bank:
A-Frame Surf-Yogacamp SL
ES88 0081 2079 0800 0194 1302
BSAB ESBB XXX
Banco Sabadell
Calle Laguna, 6
11140 Conil de la Frontera
Cádiz
Spanien
Adresse Begünstigter: Lugar El Palmar, Calle Torre Nueva SN 11150 Vejer de la Frontera, Cadiz, Spanien
Name Kontoinhaber: A-Frame Surf-Yogacamp SL
3. Teilnahmbedingungen
Der Teilnehmer erklärt ausdrücklich, dass aus medizinischer Sicht keine Bedenken gegen das Ausüben des Wellenreitsports bestehen. Der Veranstalter übernimmt, abgesehen von seinen gesetzlich bestehenden Verkehrssicherungspflichten, keine Aufsichtspflicht über minderjährige Teilnehmer.
4. Leistungen und Leistungsänderungen
Es gelten die Leistungsbeschreibungen in der Internet-Publikation unter www.aframe.de sowie dem jeweils geltenden Katalog und aus den darauf bezugnehmenden Angaben in der Reisebestätigung. AFSC behält sich ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen nach Vertragsabschluss Änderungen vorzunehmen. AFSC ist verpflichtet, den Kunden von Leistungsänderungen möglichst unverzüglich in Kenntnis zu setzen, sofern die Änderungen nicht lediglich geringfügig sind. Im Falle einer nachträglichen Änderung einer wesentlichen Leistung seitens AFSC hat AFSC den Teilnehmer unverzüglich, spätestens jedoch 10 Tage vor Anreise, davon in Kenntnis zu setzen. Preiserhöhungen nach diesem Zeitpunkt sind nicht zulässig. Änderungen im geplanten Veranstaltungsverlauf sind aufgrund des Leistungsangebots nicht immer auszuschließen. An- und Abreise sind von den Teilnehmern selbständig in eigener Verantwortung zu organisieren und gehören nicht zur Leistung von AFSC.
5. Haftung des Reiseveranstalters
Die Teilnahme an Kurs- und Freizeitangeboten, die Anreise, die Inanspruchnahme der genannten Leistungen sowie der Aufenthalt erfolgt auf eigene Verantwortung. AFSC haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Flüge, Sportveranstaltungen, Ausflüge, Ausstellungen, Appartmentvermittlung usw.). Die Haftung von AFSC erstreckt sich nicht auf Gefahren, die zwangsläufig mit dem Sport- und Freizeitangebot verbunden sind und vom Teilnehmer bewusst in Kauf genommen werden und auf solche Schäden, die dem Teilnehmer während der Ausübung von Sport- und Freizeitangeboten durch das Verschulden anderer Teilnehmer oder Dritter entstehen. AFSC übernimmt keine Haftung für den Verlust und die Beschädigung von Eigentum der Teilnehmer. Ebenfalls schließt AFSC Haftungsansprüche bei Personen- und Sachschäden aus. Die Ausrüstung für die Teilnahme an Kursen wird dem Teilnehmer kostenlos zur Verfügung gestellt. Bei Verlust oder Schaden durch grob fahrlässige Behandlung haftet der Teilnehmer für ihren Zeitwert oder gleichwertigen Ersatz. Bei Schadensersatzansprüchen gegen AFSC beschränkt sich die Haftungshöchstsumme auf das dreifache des Rechnungsbetrags der bei AFSC gebuchten Leistungen, soweit der Schaden des Teilnehmers weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird
6. Beschränkung der Haftung
Die vertragliche Haftung von AFSC für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird. Ein Schadensersatzanspruch gegen AFSC ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchem beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist.
7. Kaution
Der Vermieter oder Schlüsselhalter ist berechtigt, bei Schlüsselübergabe für das Mietobjekt, für evtl. entstehende Schäden eine angemessene Kaution zu verlangen. Die Kaution wird bei ordnungsgemäßer Rückgabe des Mietobjekts, zurückerstattet.
8. Rücktritt durch den Kunden
Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei AFSC. Der Kunde muss den Rücktritt schriftlich erklären. Die Abmeldung wird wirksam ab dem Tag, an dem sie beim AFSC eintrifft. Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, so kann AFSC Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für
seine Aufwendungen verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendung der Reiseleistungen zu berücksichtigen. Tritt der Teilnehmer vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, kann AFSC Aufwendungsersatz des Gesamtbetrags nach Maßgabe folgender pauschalierter Stornokosten je angemeldetem Teilnehmer verlangen:
Bis 90 Tage vor Kursbeginn 10 %, bis 60 Tage vor Beginn 20 %, bis 30 Tage vor Beginn 40 %, bis 14 Tage vor Beginn 70 %, bis 7 Tage vor Beginn 90 %, danach und bei Nichtantritt (no show) 100 %.
Auch für den Fall des Entstehens verschuldeter Körperschäden des Teilnehmers behält der Veranstalter den Anspruch auf den Reisepreis.
Umbuchungswünsche des Kunden werden, sofern möglich, berücksichtigt und mit 30,- Euro berechnet und wie ein kostenpflichtiger Rücktritt vom Reisevertrag mit gleichzeitiger Neuanmeldung behandelt. Bis zum Reisebeginn kann der Reisende verlangen, dass statt seiner ein Dritter die Rechte und Pflichten aus seinem Reisevertrag eintritt. AFSC kann dem Eintritt des Dritten aus wichtigem Grund widersprechen. Für Umbuchungen wird eine Bearbeitungsgebühr von 30,- Euro erhoben, ein Anspruch auf Umbuchung besteht nicht. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften der eintretende Dritte und der Reisende AFSC gegenüber als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.
9. Rücktritt und Kündigung durch AFSC
AFSC kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:
Ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung durch AFSC, deren Vertreter oder der Campingplatzleitung nachhaltig stört (z. B. den Anweisungen der Kursleiter nicht Folge leistet) oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt AFSC, so bleibt der Anspruch auf den Reisepreis erhalten. Bis 2 Wochen vor Reiseantritt,
bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl, wenn in der Reiseausschreibung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird. In jedem Fall ist AFSC verpflichtet, den Kunden unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und ihm die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Der Kunde erhält den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, hat AFSC den Kunden davon zu unterrichten.
10. Versicherungen
Eine Reiserücktrittkostenversicherung ist nicht im Preis eingeschlossen. Der Abschluss einer solchen ist ratsam. Darüber hinaus empfiehlt sich der Abschluss eines Versicherungspaketes.
11. Änderung des Veranstaltungsverlaufes
Änderungen des Veranstaltungsverlaufes sind nicht auszuschließen. Insbesondere bei witterungsbedingten Gefahren kann das Kursprogramm geändert und ein Alternativprogramm angeboten werden.
12. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände
Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluß nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl AFSC als auch der Reisende den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann AFSC für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen.
13. Gewährleistung
Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass ihm der Veranstalter an Stelle seines Anspruches auf Wandlung oder Preisminderung in angemessener Frist eine mangelfreie Leistung erbringt oder die mangelhafte Leistung verbessert. Abhilfe kann in der Weise erfolgen, dass der Mangel behoben wird oder eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung, die auch die ausdrückliche Zustimmung des Teilnehmers findet, erbracht wird. Die Mängelanzeige ist vor Ort bei der zuständigen Reiseleitung vorzunehmen. AFSC kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Der Teilnehmer ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder geringer zu halten. Der Teilnehmer ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandung unverzüglich der örtlichen Reiseleitung zur Kenntnis zu geben. Diese ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist.
14. Mitwirkungspflicht
Der Reisende ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Der Reisende ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung zur Kenntnis zu geben.
15. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Reisende innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber dem Reiseveranstalter geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist kann der Reisende Ansprüche geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert war. Ansprüche des Reisenden verjähren in sechs Monaten. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Hat der Reisende solche Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, an dem AFSC die Ansprüche zurückweist.
16. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften, Versicherungen
AFSC wird den Kunden über wichtige Änderungen der in der Reiseausschreibung wiedergegebenen allgemeinen Vorschriften vor Antritt der Reise informieren. Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen wenn sie durch eine schuldhafte Falschinformation von AFSC bedingt sind. Für Reisende ohne deutsche Staatsangehörigkeit besteht die Pflicht sich über das zuständige Konsulat die Auskunft einzuholen. Sollten Einreisevorschriften einzelner Länder vom Reisenden nicht eingehalten werden, oder sollte ein Visum durch das Verschulden des Reisenden nicht rechtzeitig erteilt werden, so dass der Reisende deshalb an der Reise verhindert ist, kann AFSC den Reisenden mit entsprechenden Rücktrittsgebühren belasten. AFSC empfiehlt dringend den Abschluss von Reiserücktrittskosten-, Reiseunfall-, und Auslandskrankenversicherungen sowie einer privaten Haftpflichtversicherung.
17. Nebenabreden, Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Mündliche Abreden, Nebenabsprachen und sonstige Zusicherungen, gleich welcher Art (auch die Änderung des Schriftformerfordernisses selbst), sind nur dann wirksam, wenn sie schriftlich von AFSC bestätigt werden. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Sollte der mit AFSC abgeschlossene Vertrag kein Reisevertrag im Sinne der §§ 651a ff. BGB darstellen, so gelten dessen ungeachtet diese allgemeinen Reisebedingungen.
18. Gerichtsstand
Für Klagen des Reisenden gegen AFSC gilt Cadiz, Spanien, als Gerichtsstand.
Dezember 2017