AGB Gorliz Surfcamp

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1.Allgemeines
Der Veranstalter wellentime der Groundswell Services S.L., nachstehend Veranstalter genannt, bietet Services und Kurse für Wellenreiten in Spanien an. Das genaue Programm ist auf der Internet- Präsentation unter www.wellentime.com ersichtlich und stellt mit den einzelnen Angebotsbereichen und in seiner Gesamtheit für jedermann ein verbindliches Angebot dar.

2. Der Reisevertrag
Die Anmeldung zu den Angeboten kann in jeder schriftlichen oder elektronischen Form erfolgen. Mit der schriftlichen oder elektronischen Bestätigung durch den Veranstalter kommt ein endgültiger und verbindlicher Vertrag zustande.

3. Leistungen des Veranstalters
Es gelten die in der Internet- Präsentation angebotenen Leistungen und Preise. Sollten Änderungen erforderlich werden, so gehen diese insbesondere unter Berücksichtigung der Preise in keinem Falle zu Lasten des Teilnehmers. Dieser wird rechtzeitig informiert und erhält ggfs. ein neues, zumindest gleichwertiges, Angebot. Der Veranstalter stellt für die Kurse das komplette Material zur Verfügung. Die Nutzungskosten sind im Reisepreis bzw. in den Kursgebühren enthalten. Der Teilnehmer verpflichtet sich, mit der anvertrauten Ausrüstung sorgsam umzugehen. Er haftet bei Verlust oder grob fahrlässiger Behandlung für ihren Zeitwert oder gleichwertigen Ersatz. Alle Transfers sowie die Kulturreisen werden mit firmeneigenen Fahrzeugen des Veranstalters durchgeführt. Sie sind Bestandteil des Angebotes und im Reisepreis enthalten.

4. Haftung, Haftungsausschlüsse
Der Veranstalter wird sämtliche Kurse für das Wellenreiten an sorgsam ausgesuchten und dem Leistungsstand der Teilnehmer entsprechenden Orten durchführen, so dass die Wahrscheinlichkeit für Unfälle und Verletzungen extrem gering ist. Er haftet jedoch nicht für die körperliche Unversehrtheit der Teilnehmer, insbesondere dann nicht, wenn diese den Weisungen der Kursleiter zuwider handeln. In jedem Falle ist die Haftung des Veranstalters bei einem Schaden, der durch den Veranstalter weder grob fahrlässig noch vorsätzlich herbeigeführt wurde, auf den dreifachen Reisepreis begrenzt. Sämtliche Ansprüche sind binnen eines Monats nach dem vertraglich vereinbarten Reiseende geltend zu machen.

5. Zahlung des Reisepreises
Der Reisepreis für die gebuchte Reise muss bis spätestens vier Wochen vor Reiseantritt eingezahlt sein.

6. Rücktritt vom Reisevertrag, Eintreten Dritter in den Vertrag
Der Teilnehmer kann ohne Benennung von Gründen jederzeit vom Reisevertrag zurücktreten. Er muss den Rücktritt jedoch schriftlich oder elektronisch erklären. Der Rücktritt wird wirksam mit Eingang der Erklärung beim Veranstalter. Zwecks Vereinfachung der etwaigen gesparten oder zu verrechnenden Aufwendungen des Veranstalters gilt nachfolgend beschriebene Gliederung:

– Bis 25 Tage vor Reiseantritt 50%
– Bis 10 Tage vor Reisebeginn 75%
– Nach 10 Tagen bis zum Reisebeginn 100% des Reisepreises.

Sollte der Reisepreis vor den jeweiligen Fristen bereits vollständig entrichtet worden sein, wird der Differenzbetrag vom Veranstalter binnen sieben Arbeitstagen rücküberwiesen. Bis zum Reisebeginn kann der Teilnehmer an seiner Stelle kostenfrei eine andere Person seiner Wahl als Ersatz benennen. Der Veranstalter erhebt keine Umbuchungsgebühr. Für die Bezahlung des Reisepreises haften in diesem Falle der eintretende Dritte und der vormalige Teilnehmer gegenüber dem Veranstalter gesamtschuldnerisch. Hinsichtlich der Fluggesellschaft gelten deren jeweiligen ABB, mit denen der Veranstalter nichts zu tun hat. Der Veranstalter kann den Reisevertrag nur aus wichtigem Grunde kündigen. Dieser liegt beispielsweise vor, wenn der Teilnehmer den Anweisungen der Kursleiter nicht folgt und insbesondere die Sicherheitshinweise grob fahrlässig oder vorsätzlich verletzt. In diesem Falle kann der Teilnehmer nach einer Abmahnung von der weiteren Kursteilnahme ausgeschlossen werden und verliert damit zugleich jeden Anspruch auf Rückerstattung der Kursgebühren. Die anderen Teile des Reisepreises bleiben davon unberührt.

7. Nebenabreden, salvatorische Klausel
Kurzfristige Änderungen des Reiseprogrammes können auf Wunsch der Teilnehmer am jeweiligen Reiseort in Übereinstimmung mit dem Veranstalter mündlich getroffen werden und gelten dann auch ohne schriftliche Bestätigung. Dies soll möglich sein, um den Charakter einer Individualreise in jedem Falle zu gewährleisten. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Obwohl der Veranstalter seinen Sitz in Spanien hat, gelten für die Teilnehmer die deutschen Rechtsgrundsätze und in jedem Falle diese allgemeinen Reisebedingungen. Der Veranstalter verrichtet seine Aufgaben mit der Sorgfalt eines ordentlichen Vollkaufmannes nach den Regelungen des deutschen HGB. Sollte daher ein Teil dieser Reisebedingungen nach deutschem Recht unwirksam sein, so mag die rechtliche Regelung gelten, die dem Sinne der jeweiligen Bestimmung am ehesten entspricht.

8. Gerichtsstand
Für Aktivklagen von Reiseteilnehmern ist Gerichtsstand Gernika, für den Veranstalter der jeweilige Wohnsitz des Reiseteilnehmers, sofern er seinen Wohnsitz innerhalb der Europäischen Union hat, andernfalls ist der Gerichtsstand ebenfalls Gernika.

Veranstalter:
Groundswell Services S.L.
wellentime
c/o Camping Gorliz
Uresarantze 15 Bis
48630 Gorliz (Bilbao)
Spanien