Allgemeine Geschäftsbedingungen
Veranstalter:
Lobos da Ingrina Lda
Casa Lobo do Mar
Lot 8
8650 Ingrina bei Raposeira
Portugal
Vermittelt von:
PURESURFCAMPS GmbH
Geschäftsführer Stefan Brill und Christian Ehmann
Haydnstraße 10
80336 München
1. Buchung der Reise / Anforderungen an den Reiseteilnehmer / Vertragsschluss
1.1
Mit der Reiseanmeldung (Buchung) bietet der Kunde Lobos da Ingrina Lda. verbindlich den Abschluss eines Reisevertrages an. Das Mindestalter für die Teilnahme an Reisen der Lobos da Ingrina Lda. beträgt grundsätzlich 18 Jahre. Für Reiseteilnehmer, die zu Beginn der Reise das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist eine schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten erforderlich und bei der Reiseanmeldung vorzulegen.
1.2
Die von Lobos da Ingrina Lda. veranstalteten Reisen stellen auf Grund ihres sportlichen Charakters erhöhte Anforderungen an Fitness und Gesundheit. Der Kunde sollte sich dies vor seiner Buchungsentscheidung bewusst machen und in Zweifelsfällen Beratung suchen.
1.3
Der Reisevertrag kommt erst zustande, wenn die Lobos da Ingrina Lda. dem Kunden eine entsprechende Buchungsbestätigung als PDF oder in sonstiger Textform übermittelt. An seine Reiseanmeldung ist der Kunde bis zur Annahme durch die Lobos da Ingrina Lda., jedoch längstens 14 Tage ab Zugang der Anmeldung bei dieser
gebunden.
1.4
Ändernde oder ergänzende Abreden zu von der Lobos da Ingrina Lda. ausgeschriebenen Leistungen – siehe dazu Ziffer 15 – oder diesen Reisebedingungen
bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung mit der Lobos da Ingrina Lda., die aus Beweisgründen in Textform getroffen werden sollte. Leistungsträger (z.B.
Beförderungsunternehmen) und vermittelnde Reisebüros sind nicht bevollmächtigt, abweichende oder ergänzende Vereinbarungen zu treffen.
2. Datenschutz/Ausführendes Luftfahrtunternehmen
2
.1
Die auf Grund der Anmeldung erfassten Daten der Reisenden werden
ausschließlich zur
Abwicklung der Reise und zur Kundenbetreuung verwendet. Auf das Widerspruchsrecht
nach § 28 Abs.4 Bundesdatenschutzgesetz wird hingewiesen, kurze Mitteilung an die am
Ende der Bedingungen angegebene Anschrift genügt.
2.2
Die vertraglich
vereinbarten Leistungen ergeben sich aus der Reisebestätigung der
Lobos da Ingrina Lda.,
die im Rahmen der Vertragserklärung des Kunden auf die
zugrunde liegende Ausschreibung Bezug nimmt. Event
uelle besondere Vereinbarungen
gelten vorrangig.
3. Leistung
en
3
.
1
Die Durchführung vor Ort angebotener Ausflüge erfolgt vorbehaltlich des Erreichens
der jeweils für den Ausflug festgelegten Mindestteilnehmerzahl.
3
.
2
Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen aus Gründen nicht in Anspruch, die nicht
von der
Lobo
s da Ingrina Lda.
zu vertreten sind, so besteht kein Anspruch auf anteilige
Erstattung des Reisepreises. Soweit diese Leistungen nicht völlig unerheblich sind, wird
sich die
Lobos da Ingrina Lda.
bei den Leistungsträgern um Erstattung ersparter
Aufwendunge
n bemühen.
4
. Zahlung des Reisepreises / Anzahlung
4
.
1
Mit Zugang der Buchungsbestätigung
ist eine Anzahlung in Höhe von 20 % des
Reisepreises fällig. Der restliche Reisepreis ist 28 Tage vor Reisebeginn fällig, soweit im
Vertrag keine anderweitige Re
gelung getroffen worden ist.
4
.
2
Stornoentschädigungen und Versicherungsprämien sind jeweils sofort fällig.
5
. Preisänderungen
5
.1
Die
Lobos da Ingrina Lda.
ist berechtigt, den Reisepreis zu erhöhen, wenn sich
unvorhersehbar für sie nach Vertragsschluss die nachfolgend bezeichneten
Preisbestandteile auf Grund von Umständen erhöhen oder neu entstehen, die von der
Lobos da Ingrina Lda.
nicht zu vertreten sind: W
echselkurse für die gebuchte Reise;
Beförderungskosten (insbesondere bei Ölpreisverteuerung); Hafen
–
oder
Flughafengebühren; Sicherheitsgebühren im Zusammenhang mit der Beförderung;
Einreise
–
, Aufenthalts
–
und öffentlich
–
rechtliche Eintrittsgebühren. Die P
reiserhöhung
ist jedoch nur zulässig, wenn zwischen Vertragsschluss und Beginn der Reise mehr als
vier Monaten liegen.
5
.2
Der Reisepreis darf nur um den Betrag erhöht werden, der der Summe aller nach
Vertragsschluss eingetretenen betragsmäßigen Erhöhu
ngen der Preisbestandteile der
gebuchten Reise entspricht. Soweit einschlägige Kostenerhöhungen eine Reisegruppe
als Einheit betreffen, werden sie zunächst auf die einzelnen Reisenden aufgeteilt. Je
nachdem, welche Berechnung für den Kunden günstiger ist,
wird dabei die ursprünglich
kalkulierte Teilnehmerzahl oder die konkret erwartete Teilnehmerzahl zugrunde gelegt.
Die
Lobos da Ingrina Lda.
ist verpflichtet, auf Anforderung Gründe und Umfang der
Preiserhöhung zu belegen.
5
.3
Die
Lobos da Ingrina Lda.
ha
t eine etwaige Preiserhöhung unverzüglich, spätestens am
21. Tag vor Reiseantritt, mitzuteilen.
5
.4
Erhöht sich der Reisepreis um mehr als 5 %, so ist der Kunde berechtigt, ohne Zahlung
einer Entschädigung vom Vertrag zurückzutreten. Stattdessen kann die
Teilnahme an
einer mindestens gleichwertigen anderen Reise aus dem Angebot der
Lobos da Ingrina
Lda.
verlangt werden, sofern die
Lobos da Ingrina Lda.
diese ohne Mehrpreis anbieten
kann. Rücktritt oder Verlangen einer Ersatzreise müssen unverzüglich erklä
rt werden.
6
. Rücktritt bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl
6.1
Ist in der Reiseausschreibung oder in sonstigen Unterlagen, die Vertragsinhalt geworden
sind, eine Mindestteilnehmerzahl festgelegt, so kann die
Lobos da Ingrina Lda.
spätestens
am 29. Tag vor Reiseantritt vom Reisevertrag zurücktreten, falls die
Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Der Kunde kann in diesem Fall die
Teilnahme an einer anderen Reise aus dem Angebot von der
Lobos da Ingrina Lda.
verlangen, sofern diese ohne Me
hrpreis von der
Lobos da Ingrina Lda.
angeboten
werden kann.
7
. Rücktrittskosten vor Reisebeginn / Umbuchung
7
.1
Bei Rücktritt des Kunden vom Reisevertrag vor Reiseantritt (Storno) kann nach Wahl
der
Lobos da Ingrina Lda.
, die mit erstmaliger Abrechnung
der Rücktrittsentschädigung
getroffen wird und danach nur mit Einverständnis des Kunden geändert werden kann
eine konkret berechnete Rücktrittsentschädigung oder folgende pauschalierte
Rücktrittsentschädigung verlangt werden:
bis zum Ende des 9. Monats
vor Reiseantritt
5 %
ab Beginn des 8. Monats bis inkl. 60. Tag vor Reiseantritt
20 %
dann vom 59. bis 30. Tag vor Reiseantritt
30 %
dann vom 29. bis 22. Tag vor Reiseantritt
40 %
dann vom 21. bis 15. Tag vor Reiseantritt
50 %
dann vom 14. bis 08. Tag vor Reiseantritt
70 %
dann vom 07. bis 01. Tag vor Reiseantritt
80 %
des Reisepreises. Stichtag für die Fristberechnung ist der Eingang der
Rücktrittserklärung.
7
.2
Dem Kunden bleibt auch bei einer pauschalierten Abrechnung der Nachweis eines
niedrigeren oder gar nicht entstandenen Schadens unben
ommen.
7
.3
Ein Wechsel in der Person des Reiseteilnehmers kann unter den Voraussetzungen des §
651 b BGB vorgenommen werden. Ansonsten sind Umbuchungen grundsätzlich nur
durch Rücktritt vom Vertrag zu den in oben genannten Konditionen und parallele
Neuanmeldung mögli
ch. In Einzelfällen kann ggf. Umbuchung gegen eine geringe
Umbuchungsgebühr vereinbart werden. Voraussetzung jeder Umbuchung ist die
Verfügbarkeit der Leistung.
8
.
8.1
Kündigung durch die
Lobos da Ingrina Lda.
aus verhaltensbedingten Gründen
Die Lobos da
Ingrina Lda.
kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen,
wenn der Kunde ungeachtet einer Abmahnung durch die
Lobos da Ingrina Lda.
nachhaltig die Reise stört oder gefährdet oder wenn er sich in solchem Maße
vertragswidrig verhält, dass die
sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist.
Kündigt die
Lobos da Ingrina Lda.
, so behält sie den Anspruch auf den Reisepreis, muss
sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen
lassen, die sie aus einer ande
rweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen
Leistung erlangt, einschließlich der ihr von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.
9
. Rechte und Pflichten der Reiseleitung
9
.1
Die jeweilige Reiseleitung oder Campleitung der
Lobos da Ingrina L
da.
ist während der
Reise beauftragt, Mängelanzeigen und Abhilfeverlangen entgegenzunehmen und für
Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich oder erforderlich ist. Sie ist nicht befugt oder
bevollmächtigt, Ansprüche auf Minderung oder Schadensersatz mit Wirku
ng gegen die
Lobos da Ingrina Lda.
anzuerkennen oder derartige Anspruchstellungen
entgegenzunehmen.
9.
2
Eine Kündigung des Reisevertrages durch die
Lobos da Ingrina Lda.
(z. B. bei höherer
Gewalt) kann auch durch die Reiseleitung oder Campleitung für die
Lobos da Ingrina
Lda.
ausgesprochen werden, diese Personen sind insoweit durch die
Lobos da Ingrina
Lda.
bevollmächtigt.
1
0
. Obliegenheiten und Rechte des Reisenden bei mangelhafter Reise
10
.1
Wird die Reise nicht vertragsgerecht erbracht, so kann der
Reisende Abhilfe verlangen.
Die
Lobos da Ingrina Lda.
kann die Abhilfe verweigern, wenn sie unverhältnismäßigen
Aufwand erfordert.
1
0
.2
Leistet die
Lobos da Ingrina Lda.
nicht innerhalb einer vom Reisenden bestimmten
angemessenen Frist die gebotene Abhil
fe, so kann dieser selbst Abhilfe schaffen und
Ersatz erforderlicher Aufwendungen verlangen. Die Fristsetzung ist unnötig, wenn
Abhilfe verweigert wird oder sofortige Abhilfe durch besonderes Interesse des
Reisenden geboten ist.
1
0
.3
Für die Dauer einer
nicht vertragsgemäßen Reiseleistung kann der Kunde einen
Anspruch auf Herabsetzung des Reisepreises (Minderung) geltend machen. Dieser
Anspruch entfällt, soweit der Reisende es schuldhaft unterlässt, den Mangel anzuzeigen.
1
0
.4
Wird infolge eines Mangels
die Reise erheblich beeinträchtigt oder ist deshalb dem
Reisenden die Reise oder ihre Fortsetzung aus wichtigem Grund nicht zumutbar, so
kann der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag kündigen.
Zuvor hat der Reisende eine angemess
ene Frist zur Abhilfe zu setzen. Die Fristsetzung
ist unnötig, wenn Abhilfe unmöglich ist, vom Reiseveranstalter verweigert wird oder die
sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse gerechtfertigt ist.
1
0
.5
Abhilfeverlangen und Mänge
lanzeige betreffend von der
Lobos da Ingrina Lda.
veranstalteten Reisen an die Reiseleitung oder Campleitung zu richten. Soweit möglich
und zumutbar sind sie an die
Lobos da Ingrina Lda.
direkt (Kontaktdaten am Ende der
Bedingungen) zu richten.
1
1
. Haftu
ngsbeschränkungen der
Lobos da Ingrina Lda.
1
1
.1
Die vertragliche Haftung gegenüber dem Reisenden auf Schadenersatz für Schäden, die
nicht Körperschäden sind, wird auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit
1.
ein Schaden des Reisenden weder grob
fahrlässig noch vorsätzlich herbeigeführt
wird oder
2.
die
Lobos da Ingrina Lda.
für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein
wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers einzustehen hat.
1
1
.2
Die Haftung der
Lobos da Ingrina Lda.
gegenüber de
m Reisenden auf Schadenersatz
wegen unerlaubter Handlung wird, soweit sie nicht Körperschäden betrifft oder auf
Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht, auf den dreifachen Reisepreis des
betroffenen Reisenden beschränkt.
1
2
. Pass
–
, Visa
–
und Gesundheit
sbestimmungen
1
2
.1
Die Information über solche Bestimmungen durch die
Lobos da Ingrina Lda.
bei
Buchung bezieht sich auf den Stand zu diesem Zeitpunkt für deutsche Staatsbürger des
EU
–
Staats, indem die Reise zur Buchung angeboten wird ohne Berücksichtigu
ng
persönlicher Umstände, soweit keine besonderen Angaben gemacht wurden.
1
2
.2
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass jederzeit die Möglichkeit einer
nachträglichen Änderung dieser Bestimmungen besteht. Die
Lobos da Ingrina Lda.
wird
sich im Rahme
n Ihrer Möglichkeiten bemühen, den Reisenden von etwaigen
Änderungen so rechtzeitig wie möglich zu unterrichten. Dem Reisenden wird jedoch
nahegelegt, selbst die Nachrichtenmedien zu verfolgen, um sich frühzeitig auf eventuelle
Änderungen einstellen zu kön
nen.
1
2
.3
Der Reisende sollte sich über Infektions
–
und Impfschutz sowie andere
Prophylaxemaßnahmen rechtzeitig informieren; ggf. sollte ärztlicher Rat zu Thrombose
–
und anderen Gesundheitsrisiken eingeholt werden. Allgemeine Informationen erteilen
die G
esundheitsämter, reisemedizinisch erfahrene Ärzte, reisemedizinische
Informationsdienste oder die Bundeszentrale für gesundheitlich Aufklärung.
1
2
.
4
Ergeben sich für den Reisenden wegen der genannten Vorschriften Schwierigkeiten, die
seine Teilnahme an der Reise verhindern oder beeinträchtigen, so ist der Kunde deshalb
nicht zum kostenfreien Rücktritt vom Reisevertrag berechtigt. Voraussetzung ist, das
s
die
Lobos da Ingrina Lda.
seinerseits zur Leistungserbringung in der Lage und bereit ist
und die genannten Schwierigkeiten nicht durch die
Lobos da Ingrina Lda.
zu vertreten
sind. Gegenseitige Ansprüche im Falle eines schuldhaften Verhaltens bleiben unbe
rührt,
soweit die Haftungsbegrenzungen in diese Reisebedingungen nicht eingreifen.
13
. Versicherungen
13.1
Die
Lobos da Ingrina Lda.
empfiehlt insbesondere den Abschluss einer
Reiserücktrittskostenversicherung und einer Versicherung zur Deckung der
Rück
führungskosten bei Unfall oder Krankheit und vermittelt Ihnen gerne
entsprechende Angebote der HanseMerkur Reiseversicherung AG, Siegfried
–
Wedells
–
Platz 1, 20352 Hamburg.
1
4
. Anspruchstellung, Ausschlussfrist, Verjährung
1
4
.1
Vertragliche Ansprüche weg
en völliger oder teilweiser Nichterbringung oder
mangelhafter Erbringung von Reiseleistungen muss der Reisende innerhalb einen
Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise der
Lobos da Ingrina
Lda.
gegenüber unter der unten angegebenen Adr
esse geltend machen. Nur bei
unverschuldeter Fristversäumung ist eine Geltendmachung von Ansprüchen nach
Fristablauf möglich.
1
4
.2
Die in Ziffer 14
.1 bezeichneten Ansprüche des Reisenden verjähren in einem Jahr,
soweit nicht Ansprüche für Körperschäden o
der Ansprüche, die auf Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit beruhen, betroffen sind. Solche vertraglichen Ansprüche verjähren in
zwei Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach
enden sollte.
1
5
. Gültigkeit der Angaben in
der Ausschreibung